Fachinformation
AGRAR
04/21
Werte Landwirtinnen und Landwirte!
Anbau von Sommerbraugerste 2021
Aufgrund der Covid 19 Problematik und der damit verbunden Schließungen des Gastgewerbes
und im Tourismus musste die Brauindustrie Absatzverluste von über 50% hinnehmen.
Das dies keine optimale Basis für Braugerstenvertragsverhandlungen war, ist leider Tatsache.
Trotz aller Widrigkeiten ist es nach langen zähen Verhandlungen mit der Brau-/Malzindustrie doch gelungen,
auch für das heurige Jahr, wieder Sommerbraugersten-Anbau- und Lieferverträge anzubieten.
RLH-Sommerbraugerste Anbau- und Liefervertrag 2021
HA-Verträge mit einer Mengenobergrenze von max. 5 to/ha Vertragsmenge braufähiger Ware.
50% der angelieferten Menge/ha jedoch max. 2,5 to werden mit einem Fixpreis von € 180,-/to exkl.
MWSt abgerechnet. 50% der angelieferten Menge werden mit Poolverrechnung angekauft (=A-Konto zur Ernte und Nachzahlung nach tatsächlicher Vermarktung) . Übermengen die über die Vertragsmenge von 5 to/ha hinausgehen werden ebenfalls mit dem Poolsystem angekauft. Bei diesen Verträgen besteht ein Pflichtsaatgutbezug von entweder 100 kg Z1-Saatgut oder 150 kg Z2-Saatgut von
den Sorten AVUS, LAUREATE und ELLINOR. Die Verträge sind bis zum 12.3.2021 in Ihrer Filiale abzuschließen. Für im Herbst 2020 angebaute S-BG (Laureate und Ellinor) gelten die gleichen Vertragsbedingungen. Diese Verträge gelten nur für AACS (AMA-Nachhaltigkeit) zertifizierte Braugerste.
Lagerhaus Weinviertel Ost
www.lagerhaus.at/weinviertelost